Art. 3 32015D1497BESCHLUSS (EU) 2015/1497 DES RATES vom 20. April 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels wird ab dem … vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Art. 3 32019D1918BESCHLUSS (EU) 2019/1918 DES RATES vom 8. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels wird ab dem 16. November 2019 oder ab jedem späteren Zeitpunkt ab seiner Unterzeichnung bis zum Abschluss der für sein…
Erwägungsgrund 3 32007R1518Entsprechend den Verpflichtungen der Gemeinschaft gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels soll diese Verordnung ab dem 1. Januar 2007 gelten.
Erwägungsgrund 9 32015D1497BESCHLUSS (EU) 2015/1497 DES RATES vom 20. April 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte daher unterzeichnet und vorläufig angewendet werden —
Art. 3 32007D0551BESCHLUSS 2007/551/GASP/JI DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen von 2007)
Nach Artikel 9 des Abkommens werden die Bestimmungen des Abkommens ab dem Datum seiner Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten im Einklang mit den geltenden…
Erwägungsgrund 3 32007R0218VERORDNUNG (EG) Nr. 218/2007 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2007 zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Wein
In Übereinstimmung mit den von der Kommission im Rahmen des Abkommens in Form eines Briefwechsels eingegangenen Verpflichtungen sollte diese Verordnung mit…