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Das Vorhandensein von Cadmium, einem hoch toxischen und karzinogenen Stoff, in Displaypanels stellt ein weiteres Hindernis dar, das einer effizienten Bewirtschaftung des Abfallstroms entgegensteht. Die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, darunter Cadmium, in Elektro- und Elektronikgeräten wird durch die Richtlinie 2011/65/EU beschränkt. Die Verwendung von Cadmium in elektronischen Displays zählt jedoch zu den in Anhang III aufgeführten Anwendungen, die vorübergehend von der Beschränkung ausgenommen sind. Eine besondere Kennzeichnung an Displays, die Cadmium enthalten, würde eine korrekte und umweltverträgliche Behandlung am Ende des Lebenszyklus erleichtern und sollte daher von den Herstellern angebracht werden.
Halogenierte Flammschutzmittel stellen beim Recycling der in elektronischen Displays enthaltenen Kunststoffe ein großes Problem dar. Mit der Richtlinie…
Cadmium und viele seiner anorganischen Verbindungen erfüllen die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG)…
Das Schreddern elektronischer Displays führt zu großen Ressourcenverlusten und behindert das Erreichen der mit der Kreislaufwirtschaft verfolgten Ziele, z. B.…
Bis zum Abschluss des Beschränkungsverfahrens sollte die Beschränkung der Verwendung von Cadmium und seinen Verbindungen auf die Kunststoffarten beschränkt…
Der Eintrag 23 der Tabelle in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthält Beschränkungen für die Verwendung und das Inverkehrbringen von Cadmium in…
Kontaminanten in EU-Düngeprodukten, beispielsweise Cadmium, könnten ein Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze, für die Sicherheit oder für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.