Erwägungsgrund 10 32019R2023
Nicht für den Haushaltsgebrauch bestimmte Waschmaschinen und Waschtrockner haben besondere Eigenschaften und Verwendungszwecke. Sie unterliegen anderen Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, und sollten nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung einbezogen werden. Die Bestimmungen für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner sollten auch für andere Waschmaschinen und Waschtrockner mit den gleichen technischen Eigenschaften unabhängig von ihrer Verwendungsumgebung gelten.