Erwägungsgrund 16 32019R2023
Sofern die Parameter der technischen Dokumentation gemäß dieser Verordnung mit den Parametern des Produktdatenblatts gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission identisch sind, sollten die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten diese Angaben in die Produktdatenbank nach der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeben und nicht mehr als Teil der technischen Dokumentation den Marktaufsichtsbehörden vorlegen müssen.