Gesetze
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Um die Zuverlässigkeit der Informationen zu gewährleisten, die auf den Internetseiten von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern veröffentlicht werden‚ sollten diese Informationen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden und sollte jede Überarbeitung oder Änderung solcher Informationen klar erläutert werden.
Alle in diesem Artikel genannten Websites müssen öffentlich zugänglich sein, regelmäßig aktualisiert werden und die Informationen in verständlicher Form zur…
Die Finanzmarktteilnehmer stellen sicher, dass die gemäß Artikel 3, 5 oder 10 veröffentlichten Informationen stets auf dem aktuellen Stand sind. Nimmt ein…
Um die Verlässlichkeit der in den elektronischen Datenbanken gespeicherten Informationen zu gewährleisten, sollten Bestimmungen hinsichtlich ihrer regelmäßigen…
Zur Erhöhung der Transparenz und Unterrichtung der Endanleger sollte der Zugang zu Informationen darüber, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater relevante…
Die Verfügbarkeit zutreffender aktueller Informationen sollte dadurch verbessert werden, dass Zahlungsinstitute verpflichtet werden, der zuständigen Behörde…
Finanzmarktteilnehmer veröffentlichen für jedes in Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absätze 1, 2 oder 3 genannte Finanzprodukt folgende Informationen auf ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.