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Nur wenige nationale Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen ermöglichen die Einbeziehung von — durch Hypotheken auf Wohn- oder Gewerbeimmobilien besicherten — Wertpapieren in den Deckungspool. Diese Strukturen finden immer weniger Verwendung und stehen in dem Ruf, die Programme gedeckter Schuldverschreibungen unnötig zu verkomplizieren. Daher ist es angebracht, die Nutzung solcher Strukturen als anerkennungsfähige Vermögenswerte insgesamt zu streichen.
Unbeschadet der Anforderung des Absatzes 1 Unterabsatz 2 können die Mitgliedstaaten auch gestatten, dass Vermögenswerte, die von einem Unternehmen ausgereicht…
Vorbehaltlich des Absatzes 2 können die Mitgliedstaaten zulassen, dass Kreditinstitute, die gedeckte Schuldverschreibungen begeben, in den Deckungspool…
Die Mitgliedstaaten verlangen, dass gedeckte Schuldverschreibungen jederzeit durch Folgendes besichert sind:
Gedeckte Schuldverschreibungen haben besondere strukturelle Merkmale, die den Schutz der Anleger jederzeit gewährleisten sollen. Dazu gehört die Anforderung,…
Auf gedeckte Schuldverschreibungen sind die Bewertungsgrundsätze für die Besicherung gedeckter Schuldverschreibungen mit Immobilien anzuwenden, damit diese…
In Artikel 129 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgelistete Vermögenswerte sollten innerhalb eines Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.