Erwägungsgrund 6 32019L2162
In seiner Empfehlung vom 20. Dezember 2012 zur Finanzierung von Kreditinstituten forderte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (im Folgenden „ESRB“) die nationalen zuständigen Behörden und die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Bankenaufsichtsbehörde (im Folgenden „EBA“) auf, bewährte Verfahren für gedeckte Schuldverschreibungen zu ermitteln und eine Harmonisierung der nationalen Regelungen zu fördern. Ferner wurde empfohlen, dass die EBA Maßnahmen der nationalen zuständigen Behörden koordiniert, insbesondere in Bezug auf die Qualität und die Vermögenstrennung des Deckungspools, die Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen, die Aktiva- und Passivarisiken für den Deckungspool sowie die Offenlegung der Zusammensetzung des Deckungspools. Zudem wurde die EBA in der Empfehlung aufgefordert, die Funktionsweise des Markts für gedeckte Schuldverschreibungen unter Bezugnahme auf die von ihr ermittelten bewährten Verfahren während eines Zeitraums von zwei Jahren zu beobachten, um festzustellen, ob gegebenenfalls gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, und das dem ESRB und der Kommission entsprechend mitzuteilen.