Erwägungsgrund 8 32019L2162
In dem der Stellungnahme der EBA vom 1. Juli 2014 beigefügten Bericht, der auf die Empfehlung des ESRB vom 20. Dezember 2012 und das Beratungsersuchen der Kommission vom Dezember 2013 eingeht empfahl die EBA eine stärkere Konvergenz der nationalen rechtlichen, regulatorischen und aufsichtlichen Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen, um in der Union eine einheitliche Behandlung gedeckter Schuldverschreibungen in Bezug auf die Risikogewichtung zu erreichen.