Erwägungsgrund 16 32019R0424
Bei der Einführung von Ökodesign-Anforderungen sollte den Herstellern eine ausreichende Frist für die Anpassung ihrer Produkte an diese Verordnung eingeräumt werden. Bei der Zeitplanung sollte die Kostenbelastung für die Hersteller, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, berücksichtigt werden, wobei gleichzeitig auch darauf zu achten ist, dass die Ziele dieser Verordnung rechtzeitig verwirklicht werden.