Erwägungsgrund 21 32019R0424
Die Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission sollte geändert werden, um Computerserver vom Geltungsbereich dieser Verordnung auszunehmen, damit jegliche Überschneidung mit den gleichen Erzeugnissen im Geltungsbereich dieser Verordnung vermieden wird.