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Um den Anlegern mehr Sicherheit zu geben, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission für einen auf 15 Monate nach Abschluss der ausländischen Direktinvestition begrenzten Zeitraum die Möglichkeit haben, Kommentare bzw. eine Stellungnahme zu abgeschlossenen Investitionen, die keiner Überprüfung unterzogen werden, abzugeben. Der Kooperationsmechanismus sollte nicht für ausländische Direktinvestitionen gelten, die vor dem 10. April 2019 abgeschlossen wurden.
Die Mitgliedstaaten können Kommentare gemäß Absatz 1 und die Kommission kann eine Stellungnahme gemäß Absatz 2 spätestens 15 Monate, nachdem die ausländische…
Spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der in Absatz 1 genannten Informationen teilen die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission dem Mitgliedstaat, der die…
Es sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, über den die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen können, wenn eine ausländische…
Auf Aufforderung eines Mitgliedstaats, in dem eine ausländische Direktinvestition geplant ist oder abgeschlossen wurde, sollte der betreffende ausländische…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission ihre Überprüfungsmechanismen und alle Änderungen daran notifizieren und jährlich über die Anwendung ihrer…
Erhält ein Mitgliedstaat Kommentare anderer Mitgliedstaaten oder eine Stellungnahme der Kommission, so sollte er diese Kommentare oder Stellungnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.