Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für jedes der in Artikel 1 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten ICES-Gebiete stellt jeder Mitgliedstaat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 Fangerlaubnisse für die Fischereifahrzeuge unter seiner Flagge aus, die in diesem Gebiet Fischfang betreiben. In diesen Fangerlaubnissen können die Mitgliedstaaten auch die Gesamtkapazität dieser Schiffe begrenzen, die ein bestimmtes Fanggerät einsetzen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 18 dieser Verordnung und gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 delegierte Rechtsakte zu erlassen, sodass die vorliegende Verordnung bezüglich der Beschränkungen der Gesamtkapazität der Flotten der betreffenden Mitgliedstaaten ergänzt werden kann und so die in Artikel 3 der vorliegenden Verordnung festgelegten Ziele besser erreichen zu können.
Jeder Mitgliedstaat erstellt und führt ein Verzeichnis der Schiffe, die im Besitz der Fangerlaubnis gemäß Absatz 1 sind, und macht es der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten auf seiner offiziellen Website zugänglich. KAPITEL IX BEWIRTSCHAFTUNG VON BESTÄNDEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE
für jedes geografische Gebiet das Verzeichnis der Fischereifahrzeuge und der entsprechenden Kapazität, ausgedrückt in kW, die für die Feststellung der…
Die Mitgliedstaaten dürfen ihre Fangkapazität über die in den Absätzen 1 und 2 genannten Obergrenzen hinaus nur im Rahmen der Grenzen erhöhen, die in den der…
Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, dass die erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Gesamtkapazität in BRZ und kW,…
Für jedes der in Artikel 1 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten ICES-Gebiete stellt jeder Mitgliedstaat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Gesamtfangkapazität gemessen in Bruttoraumzahl und Kilowatt aller Fischereifahrzeuge der Union, für die ein Mitgliedstaat eine Fangenehmigung für gezielte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.