Erwägungsgrund 13 32019R0472
Dem geografischen Anwendungsbereich des Plans sollte die geografische Verbreitung der Bestände zugrunde liegen, die im jüngsten wissenschaftlichen Bestandsgutachten insbesondere des ICES oder eines ähnlichen unabhängigen wissenschaftlichen Gremiums, das auf Unionsebene oder internationaler Ebene anerkannt ist, beschrieben ist. Aufgrund eines besseren wissenschaftlichen Kenntnisstands oder einer Wanderung der Bestände kann es zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein, künftige Änderungen an der im Plan angegebenen geografischen Verbreitung der Bestände vorzunehmen. Daher sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Anpassung der in dem Plan angegebenen geografischen Verbreitung der Bestände zu erlassen, wenn aus den wissenschaftlichen Gutachten insbesondere vom ICES oder einem ähnlichen, auf Unionsebene oder internationaler Ebene anerkannten unabhängigen wissenschaftlichen Gremium hervorgeht, dass sich die geografische Verbreitung der betreffenden Bestände geändert hat.