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Die Agentur muss in der Lage sein, auf Ersuchen der Kommission im Rahmen der internationalen Verpflichtungen der Union diese und die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen mit Drittländern oder regionalen Fischereiorganisationen bzw. mit beiden zu unterstützen und mit ihren zuständigen Stellen zusammenzuarbeiten.
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Sicherstellung einer umfassenden einheitlichen und wirksamen Erfüllung ihrer…
Die Agentur kann in ihrem Zuständigkeitsbereich im Namen von Mitgliedstaaten Aufgaben im Rahmen internationaler Fischereiübereinkommen übernehmen, denen die…
Die Agentur kann mit den zuständigen Behörden von Drittländern und internationalen Organisationen, die für die unter diese Verordnung fallenden Fragen zuständig…
Die Agentur kann für die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen vertragliche Dienstleistungen zur Durchführung von Kontrollen und Inspektionen im Zusammenhang mit…
Auf Ersuchen sollte die Agentur die Mitgliedstaaten und die Kommission auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen in den Fragen beraten, die sich auf diese…
Die Agentur sollte eine Struktur erhalten, die sie in die Lage versetzt, dem operativen Bedarf der Union und ihrer Mitgliedstaaten für die GSVP zu entsprechen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.