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Um die schwerwiegenden nachteiligen sozioökonomischen Auswirkungen für Fischereigemeinschaften und -unternehmen infolge der anhaltenden und negative Umweltsituation in der Ostsee und die daraus resultierende massive Verringerung der Fangmöglichkeiten abzumildern, und angesichts der im Mehrjahresplan für die Ostsee vorgesehenen spezifischen Maßnahmen sollte öffentliche Unterstützung für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit durch das Abwracken von Fischereifahrzeugen verfügbar sein, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Ziele ihrer Aktionspläne gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu erreichen und jedes in den betroffenen Flottensegmenten festgestellte strukturelle Ungleichgewicht zu verringern. Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sollte daher entsprechend geändert werden, um die Unterstützung für die endgültige Stilllegung von Schiffen in den betroffenen Flottensegmenten wiedereinzuführen.
Um die Kohärenz der Anpassung der Flottenstruktur in der Ostsee mit den Erhaltungszielen des Mehrjahresplans für die Ostsee zu gewährleisten, sollte die…
Die Mitgliedstaaten müssen darin bestärkt werden, ihre Regelungen für eine endgültige Einstellung der Fangtätigkeit auszuweiten, um ihre Flotten an die…
Um ein Gleichgewicht zwischen der Fangkapazität der Flotte und dem zugewiesenen höchstzulässigen Fischereiaufwand herzustellen, sollte in den Flottensegmenten,…
Angesichts der Empfindlichkeit des Ökosystems der Ostsee sollte die Unterstützung für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeiten nicht für den Umbau von…
Als Beitrag zur Umstrukturierung sollte die Möglichkeit der vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit vorgesehen werden. Die vorübergehende Einstellung der…
Um die nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts eines Mitgliedstaats aus der Union abzumildern, sollte zusätzlich zu den Maßnahmen, die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.