Erwägungsgrund 4 32019R0498
Um die Nachhaltigkeit der Fischerei sicherzustellen und da die Fischerei für die wirtschaftliche Existenz vieler Gemeinschaften in der Union und im Vereinigten Königreich große Bedeutung hat, sollte die Möglichkeit, den umfassenden gegenseitigen Zugang von Fischereifahrzeugen der Union und des Vereinigten Königreichs zu den Gewässern der jeweils anderen Partei zu regeln, ab dem Tag, an dem die GFP auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr findet, für einen begrenzten Zeitraum weiterbestehen. Mit dieser Verordnung soll ein geeigneter Rechtsrahmen für einen solchen gegenseitigen Zugang geschaffen werden.