Erwägungsgrund 7 32019R0498
Da Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern und umgekehrt eine lange Tradition haben, sollte die Union einen Mechanismus schaffen, durch den Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs durch Genehmigung der Zugang zu den Unionsgewässern gewährt wird, damit sie im Rahmen der ihnen gemäß den Verordnungen (EU) 2019/124 und (EU) 2018/2025 zugewiesenen Quotenanteile für einen begrenzten Zeitraum unter den für Fischereifahrzeugen der Union geltenden Bedingungen Fischfang betreiben können. Solche Fanggenehmigungen sollten nur erteilt werden, wenn und soweit das Vereinigte Königreich Fischereifahrzeuge der Union weiterhin Genehmigungen erteilt, mit denen sie die ihnen gemäß den einschlägigen Verordnungen zugewiesenen Fangmöglichkeiten auch künftig nutzen können.