Erwägungsgrund 6 32019R0515
In seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2013 hielt der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) zur Binnenmarktpolitik fest, dass zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher im Binnenmarkt alle zweckdienlichen Instrumente, darunter auch die gegenseitige Anerkennung, angemessen eingesetzt werden sollten. Der Rat forderte die Kommission auf, Bericht über Fälle zu erstatten, in denen die Funktionsweise des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung noch immer unzulänglich oder problematisch ist. In seinen Schlussfolgerungen zur Binnenmarktpolitik vom Februar 2015 forderte der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) die Kommission nachdrücklich auf, Schritte einzuleiten, um die Wirksamkeit des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu gewährleisten, und diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten.