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In der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates sind Kontrollen in den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Eigenmittel vorgesehen. Zur Überprüfung des BNE sollte die Kommission (Eurostat) zur Durchführung von BNE-Informationsreisen berechtigt sein, damit sie die Qualität der BNE-Aggregate und ihrer Bestandteile sowie die Einhaltung des ESVG 2010 überprüfen und für die Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der BNE-Daten sorgen kann. Die Kommission (Eurostat) sollte die Vorschriften über die statistische Geheimhaltung beachten. Die Teilnahme von Vertretern der nationalen statistischen Stellen an BNE-Informationsreisen in andere Mitgliedstaaten ist unabdingbar, um die Transparenz und Qualität des Verfahrens der BNE-Überprüfung zu erhöhen.
Zweck der Informationsreisen gemäß Absatz 1 dieses Artikels ist die Überprüfung der Qualität der BNE-Aggregate und ihrer Bestandteile sowie die Überprüfung der…
Um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 wirksam überwachen zu können, bedarf es einer regelmäßigen Evaluierung. Die Kommission sollte die Statistiken,…
Durch die Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 wurde ein Verfahren zur Überprüfung und Beurteilung der…
Die Kommission (Eurostat) sollte die von den Mitgliedstaaten für die Berechnung harmonisierter Indizes verwendeten Quellen und Methoden überprüfen und die…
Für die Durchführung von methodenbezogenen Besuchen in einem Mitgliedstaat, dessen statistische Informationen einer Überprüfung unterliegen, sollte die…
In diesem Zusammenhang sollte die Kommission (Eurostat) in einigen Ausnahmefällen (methodenbezogene Besuche) über zusätzliche Zugangsrechte zu einer erweiterten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.