Verordnung (EU) 2019/516 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates (BNE-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Zuverlässigkeit der zur Erstellung der BNE-Daten herangezogenen Quellen und Methoden ist von entscheidender Bedeutung. Dies bedeutet, dass so weit wie möglich erprobte Verfahren auf robuste, geeignete und aktuelle Basisdaten angewandt werden sollten.
Erwägungsgrund 6 32019R0516Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen