Erwägungsgrund 10 32019R0554
Die beruflichen Qualifikationen und die Bedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz von Personal, das sicherheitsrelevante Aufgaben mit direkter Schnittstelle zwischen einem Eisenbahnunternehmen und einem Infrastrukturbetreiber wahrnimmt, sind in dem Beschluss 2012/757/EU der Kommission festgelegt. Die Anforderungen des Beschlusses 2012/757/EU ergänzen die Anforderungen in Anhang VI der Richtlinie 2007/59/EG.