Erwägungsgrund 5 32019R0554
Die Aufgaben und Zuständigkeiten, die den beteiligten Akteuren wie der Kommission, den nationalen Sicherheitsbehörden und der Eisenbahnagentur der Europäischen Union bei der Einreichung und Prüfung der Ausnahmeanträge und bei der Durchführung der Pilotprojekte zukommen, sollten präzisiert werden.