Erwägungsgrund 16 32019R0630
Um sicherzustellen, dass die durch die vorliegende Verordnung eingeführten Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 rechtzeitig Anwendung finden, sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.