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Eurojust, Europol und die EUStA sollten Zugang zum ECRIS-TCN haben, damit sie ermitteln können, in welchen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu einem Drittstaatsangehörigen vorliegen, und somit ihre gesetzlichen Aufgaben effizienter erfüllen können. Unbeschadet der Anwendung der Grundsätze der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen einschließlich der Vorschriften über die Rechtshilfe sollte Eurojust ebenfalls direkten Zugang zum ECRIS-TCN haben, um so die gemäß dieser Verordnung zugewiesene Aufgabe wahrnehmen zu können, als Ansprechpartner für Drittländer und internationale Organisationen zu dienen. Zwar sollte der Standpunkt der nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA beteiligten Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, doch sollte der EUStA der Zugang zu Informationen zu Verurteilungen nicht allein aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass sich der betreffende Mitgliedstaat nicht an dieser Verstärkten Zusammenarbeit beteiligt.
Die EUStA hat für die Erfüllung ihrer in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2017/1939 genannten Aufgaben direkten Zugang zum ECRIS-TCN, um ermitteln zu können, in…
Eurojust, Europol und die EUStA sind berechtigt, gemäß den Artikeln 14 bis 18 das ECRIS-TCN abzufragen, um festzustellen, in welchen Mitgliedstaaten…
Erhält Eurojust ein Ersuchen nach Absatz 1, so ermittelt es mit Hilfe des ECRIS-TCN die Mitgliedstaaten, in denen eventuell Strafregisterinformationen zu dem…
Eurojust, Europol und die EUStA sind zuständig für die Verwaltung und die Regelung des Zugangs von dazu ordnungsgemäß ermächtigten Bediensteten zum ECRIS-TCN…
Mit dem ECRIS-TCN kann die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats rasch und effizient feststellen, in welchen anderen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu…
Zur Abhilfe sollte ein System eingerichtet werden, mit dem die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats umgehend und effizient feststellen kann, welche anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.