Verordnung (EU) 2020/1040 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich ihrer Übergangsbestimmungen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1628 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32020R1040
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