Erwägungsgrund 10 32020R1149
Am 9. Mai 2018 hat die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission übermittelt. Aufgrund dieser Stellungnahmen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Verwendung oder das Inverkehrbringen von Diisocyanaten als solche, als Bestandteil in anderen Stoffen und in Gemischen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringt. Die Kommission ist der Auffassung, dass gegen diese Risiken unionsweit vorgegangen werden muss.