Erwägungsgrund 8 32020R1149
Der SEAC empfahl, die Anwendung der Beschränkung um 48 Monate aufzuschieben, um allen Akteuren genügend Zeit für die vollständige Umsetzung der Beschränkungsanforderungen einzuräumen.
Der SEAC empfahl, die Anwendung der Beschränkung um 48 Monate aufzuschieben, um allen Akteuren genügend Zeit für die vollständige Umsetzung der Beschränkungsanforderungen einzuräumen.