Erwägungsgrund 5 32020R1419
Wenn weiße Gemüsesorten in Scheiben oder Stücke geschnitten, zerkleinert oder gewürfelt werden, sind sie anfällig für enzymatische Bräunung, da die Zellen zerfallen und dabei Enzyme, insbesondere Polyphenoloxidasen, aus dem Gewebe freisetzen. Die enzymatische Bräunung kann durch Eintauchen des Gemüses in eine Wasserlösung mit Ascorbinsäure (E 300) und Citronensäure (E 330) in einer Höchstkonzentration von 1 % für einige Minuten gehemmt werden. Aus dem Antrag geht hervor, dass die vorgeschlagene Verwendung dieser Zusatzstoffe als Antioxidationsmittel bei unverarbeitetem Gemüse, das vor dem Verzehr zur Weiterverarbeitung einschließlich Hitzebehandlung bestimmt ist, zu weniger Lebensmittelverschwendung führt, indem die Lebensmittelqualität insgesamt erhöht und die Haltbarkeit des behandelten Gemüses um bis zu fünf Tage verlängert wird.