Erwägungsgrund 7 32020R1419
Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten, in dem sie unter anderem die Sicherheit von Ascorbinsäure (E 300) als Lebensmittelzusatzstoff neu bewertete. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass Ascorbinsäure (E 300) als Lebensmittelzusatzstoff für die berichteten Verwendungen und Verwendungsmengen unbedenklich ist und dass keine numerische akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge (acceptable daily intake, im Folgenden „ADI“) für Ascorbinsäure und ihre Salze festgelegt werden muss. Eine derartige Schlussfolgerung bedeutet, dass der Stoff ein sehr geringes Sicherheitsrisiko darstellt, ausreichende Informationen sowohl zur Exposition als auch zur Toxizität vorliegen und dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen in Verwendungsmengen, die bei Tieren kein ernährungsphysiologisches Ungleichgewicht auslösen, wenig wahrscheinlich sind.