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Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Unternehmen und zur Gewährleistung der Kohärenz mit der allgemeinen politischen Reaktion der Kommission, insbesondere im Zeitraum 2020-2021, ist es erforderlich, dass Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 für einen begrenzten Zeitraum beihilfefähig bleiben.
Die Verordnungen (EU) Nr. 702/2014 und (EU) Nr. 1388/2014 sollten ebenfalls angepasst werden, um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der…
Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Unternehmen und mit Blick auf die Kohärenz mit der allgemeinen…
Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf Unternehmen und mit Blick auf die Kohärenz mit der allgemeinen…
Um die Kontinuität bestehender Beihilfen im Rahmen der Verordnungen (EU) Nr. 702/2014, (EU) Nr. 717/2014 und (EU) Nr. 1388/2014 zu gewährleisten, und damit…
Um die Übereinstimmung zwischen der Vorgehensweise bei dem Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen…
Da diese Verordnung eine außergewöhnliche Reaktion auf zwar vorübergehende, jedoch extreme Umstände darstellt, sollte die Unterstützung im Rahmen dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.