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Um die Übereinstimmung zwischen der Vorgehensweise bei dem Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID‐19 und in Bezug auf die De‐minimis‐Beihilfen einerseits und den Bedingungen für die Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten im Rahmen des EFRE andererseits sicherzustellen, sollte die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 geändert werden, damit die Gewährung von Unterstützung dieser Unternehmen in diesen besonderen Umständen zulässig ist.
Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Unternehmen und zur Gewährleistung der Kohärenz mit der allgemeinen…
Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf Unternehmen und mit Blick auf die Kohärenz mit der allgemeinen…
ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Artikels 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission , es sei denn, dies wird im Rahmen von zur…
Die Verordnungen (EU) Nr. 702/2014 und (EU) Nr. 1388/2014 sollten ebenfalls angepasst werden, um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der…
In Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Darüber hinaus kann aus dem EFRE erforderlichenfalls als vorübergehende Maßnahme die Finanzierung…
Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 erhält folgende Fassung: „d) „Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.