Erwägungsgrund 11 32020R1593
Es sollte für mehr Flexibilität in Bezug auf die Methode der sekundären molekularen Prüfung gesorgt werden, deren Konzeption vom EU-Referenzlaboratorium unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Einzelfallbasis genehmigt werden sollte. Auch die Auswahl des ausführenden Labors sollte flexibler sein, um die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die labortechnischen Fachkenntnisse bestmöglich zu nutzen.