Verordnung (EU) 2020/1593 der Kommission vom 29. Oktober 2020 zur Änderung des Anhangs X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich weiterer Untersuchungen auf positive Fälle transmissibler spongiformer Enzephalopathien bei Schafen und Ziegen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Überwachungsprogramme wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 727/2007 der Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse aus zwei Jahren intensiver Untersuchungen überprüft, im Zuge derer keine weiteren BSE-Fälle bei Schafen oder Ziegen festgestellt wurden.
Erwägungsgrund 6 32020R1593
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