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Die Bestimmungen des Mehrjahresplans für die Ostsee über die Annahme von Einzelheiten zur Umsetzung der Anlandepflicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsgewässern der Ostsee sollten auch für Atlantischen Lachs (Salmo salar), hinsichtlich der Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten gelten.
Mit dieser Verordnung werden auch Einzelheiten für die Umsetzung der Pflicht zur Anlandung in den Unionsgewässern der Ostsee für Atlantischen Lachs ( Salmo…
Ausnahmen von der Anwendung der Pflicht zur Anlandung für Arten, bei denen hohe Überlebensraten wissenschaftlich nachgewiesen sind, unter Berücksichtigung der…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates dahin gehend geändert werden, dass alle…
Untermaßige Meerestiere einer Art, die nicht der Anlandeverpflichtung nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 unterliegt, dürfen nicht an Bord…
Die Fangquote für Atlantischen Lachs (Salmo salar) in den EU-Gewässern der ICES-Unterdivisionen 22-31, die Polen mit der Verordnung (EU) Nr. 1256/2011 für 2013…
In dieser Verordnung werden außerdem die Einzelheiten für die Umsetzung der Pflicht zur Anlandung aller Bestände von Arten in den Unionsgewässern der Nordsee,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.