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Da die Unterstützung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 bis Ende 2023 gewährt werden kann, sollte der letzte jährliche Bericht über die Durchführung der operationellen Programme bis zum 31. Mai 2024 vorgelegt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
Zusätzlich zu den in Artikel 48 genannten Unterlagen reichen die Mitgliedstaaten für das letzte Geschäftsjahr, das vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 läuft,…
Bis zum 12. Oktober 2023 und danach alle fünf Jahre sollte die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise und der Wirksamkeit dieser Verordnung durchführen…
Angesichts der Bedeutung, die der Verwendung der Beträge in den ersten Jahren der Durchführung des Instruments zukommt, ist es angezeigt, die bei der…
Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Unterstützung nach dem vorliegenden Artikel kann…
Bis zum 31. Mai 2016 und bis zum 31. Mai jedes darauffolgenden Jahres bis einschließlich 2024 legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen jährlichen Bericht…
Angesichts des gestiegenen Bedarfs an De-minimis-Beihilfen und angesichts der Tatsache, dass die derzeitigen Obergrenzen eine zu große Einschränkung darstellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.