Erwägungsgrund 20 32019R1022
Für Bestände, für die MSY-Vorgaben vorliegen, und für die Zwecke der Anwendung von Sicherheitsmechanismen müssen Referenzpunkte für die Bestandserhaltung festgelegt werden, die als Vorsorgereferenzpunkte (BPA) und Grenzreferenzpunkte (BLIM) angegeben werden.