Erwägungsgrund 5 32020R1785
Zollkontingente, die den durch die Verordnung (EU) Nr. 1412/2013 für bestimmte Fischereierzeugnisse eröffneten Kontingenten vergleichbar sind, sind gerechtfertigt, da diese den Inlandsbedarf der Kanarischen Inseln decken und zugleich gewährleisten würden, dass die zollfreien Einfuhren in die Union vorhersehbar und eindeutig erkennbar bleiben.