Erwägungsgrund 6 32020R1785
Mit dem Ziel, den Wirtschaftsbeteiligten eine langfristige Perspektive zu eröffnen, damit sie ein Tätigkeitsniveau erreichen, durch das sich die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen auf den Kanarischen Inseln stabilisieren, ist es daher angebracht, die Regelung autonomer Zollkontingente des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte im Anhang dieser Verordnung aufgeführte Waren um einen weiteren Zeitraum zu verlängern.