Verordnung (EU) 2020/2096 der Kommission vom 15. Dezember 2020 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, unter die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates fallende Produkte, persistente organische Schadstoffe, bestimmte flüssige Stoffe oder Gemische, Nonylphenol und Prüfverfahren für Azofarbstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XVII Anlage 10 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthält Prüfmethoden für Azofarbstoffe für die Zwecke des Eintrags 43 des genannten Anhangs. Mehrere der aufgeführten Prüfmethoden sind veraltet und durch das Europäische Komitee für Normung durch modernere Prüfmethoden ersetzt worden. Anlage 10 sollte daher geändert werden, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 13 32020R2096
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