Verordnung (EU) 2020/2096 der Kommission vom 15. Dezember 2020 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, unter die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates fallende Produkte, persistente organische Schadstoffe, bestimmte flüssige Stoffe oder Gemische, Nonylphenol und Prüfverfahren für Azofarbstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Streichung des Eintrags 68 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollte ab dem Zeitpunkt der Anwendung der einschlägigen Bestimmung in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/784 der Kommission, mit der Perfluoroctansäure und ihre Salze in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 aufgenommen werden, gelten.
Erwägungsgrund 9 32020R2096
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