Erwägungsgrund 8 32020R2096
Die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Medizinprodukten für den menschlichen Gebrauch, von Zubehör für solche Produkte und von bestimmten Produktgruppen ohne medizinische Zweckbestimmung. Da die Verordnung (EU) 2017/745 Bestimmungen über CMR-Stoffe enthält und eine Doppelregulierung vermieden werden soll, sollten Produkte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 fallen, von den Beschränkungen gemäß den Einträgen 28-30 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ausgenommen werden.