Erwägungsgrund 10 32020R2160
Es ist daher angezeigt, den Antragsschluss und den Ablauftermin für die Stoffgruppe hinsichtlich der Verwendung für die Erforschung, Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Zubehör von Medizinprodukten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, zur Diagnose, Behandlung oder Verhütung von COVID-19 und zur Verwendung in solchen Medizinprodukten oder solchem Zubehör auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Eine Verschiebung des Antragsschlusses auf 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung ist notwendig, um die Vorbereitung von Anträgen auf Zulassung für diese Verwendungen zu ermöglichen, und entsprechend ist eine Verschiebung des Ablauftermins auf 36 Monate nach ihrem Inkrafttreten angezeigt.