Erwägungsgrund 8 32020R0459
Es lässt sich nur schwer vorhersagen, wie sich COVID-19 weiterentwickeln und welche Auswirkungen dies noch auf die Luftfahrtunternehmen haben wird. Die Kommission sollte die Auswirkungen von COVID-19 auf den Luftverkehrssektor kontinuierlich analysieren, und die Union sollte in der Lage sein, den Zeitraum, in dem die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gelten, unverzüglich zu verlängern, falls die Beeinträchtigungen fortbestehen.