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Die Mitgliedstaaten können zwar ihre nationalen Systeme, die Informationen über echte und gefälschte Dokumente enthalten, beibehalten oder weiterentwickeln, sie sollten jedoch verpflichtet sein, der Agentur Informationen über die von ihnen ausgestellten echten Dokumente, einschließlich der Sicherheitsmerkmale dieser Dokumente, und über gefälschte Versionen dieser Dokumente, die ihnen vorliegen, zur Verfügung zu stellen. Die Agentur sollte diese Informationen ins FADO-System eingeben und die Einheitlichkeit und die Qualität der Informationen gewährleisten.
Die Agentur übernimmt und betreibt das Gefälschte und echte Dokumente online (False and Authentic Documents Online — im Folgenden „FADO“)-System, das gemäß der…
In Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Artikel 79 der Verordnung (EU) 2019/1896 sorgt die Agentur für das ordnungsgemäße und verlässliche Funktionieren des…
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Dokumentenbetrug auf einem hohen Niveau kontrollieren, sollte ihren im Bereich des Dokumentenbetrugs zuständigen…
Mit dieser Verordnung wird das System über gefälschte und echte Dokumente online („False and Authentic Documents Online“, im Folgenden „FADO“) eingerichtet, das…
Die Agentur hat in den vergangenen Jahren Fachwissen auf dem Gebiet des Dokumentenbetrugs erworben. Aufbauend auf dem Fachwissen der Agentur sollten daher…
Die Mitgliedstaaten legen fest, welche im Bereich des Dokumentenbetrugs zuständigen Behörden und welche anderen relevanten nationalen Behörden Zugang zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.