Erwägungsgrund 2 32020R0493
Da die Verwaltung des FADO-Systems überholt ist und an den durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten institutionellen Rahmen angepasst werden sollte, sollte die Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI aufgehoben und durch ein neues, aktualisiertes Instrument ersetzt werden.