Erwägungsgrund 1 32020R0697
Der COVID-19-Ausbruch hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Seeverkehrssektor. Die schwerwiegenden Folgen für Dienstleistungen im Seeverkehr und für die Benutzung der Hafeninfrastruktur sind seit Anfang März 2020 allmählich überall spürbar geworden und dürften das ganze Jahr 2020 über anhalten. Ein Erlass, eine Aussetzung, eine Ermäßigung oder eine Stundung der Zahlungen von Hafeninfrastrukturentgelten könnte dazu beitragen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schiffsbetreiber unter diesen außergewöhnlichen Umständen aufrechtzuerhalten.