Verordnung (EU) 2020/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/352 in Bezug auf die Möglichkeit einer flexibleren Handhabung der Erhebung von Hafeninfrastrukturentgelten durch das Leitungsorgan eines Hafens oder eine zuständige Behörde vor dem Hintergrund des COVID-19-Ausbruchs
Die Verordnung (EU) 2017/352 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32020R0697
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