Erwägungsgrund 5 32020R0757
Aus Material der Kategorie 3 gewonnene Fischöle und Fischmehle, die bereits in Verkehr gebracht und bei amtlichen Kontrollen positiv auf einen zu hohen Gehalt an Dioxinen und/oder polychlorierten Biphenylen (PCBs) getestet wurden, sollten jedoch nicht der in dieser Verordnung vorgesehenen Entgiftung unterzogen werden.