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Aus dem JTF werden nur Tätigkeiten unterstützt, die in direktem Zusammenhang mit seinem spezifischen Ziel gemäß Artikel 2 stehen und zur Durchführung der gemäß Artikel 11 erstellten territorialen Pläne für einen gerechten Übergang beitragen.
Nach Maßgabe von Absatz 1 werden aus dem JTF ausschließlich die folgenden Tätigkeiten unterstützt: Aus dem JTF können außerdem Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen aus den in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführten Tätigkeiten unterstützt werden, sofern diese Investitionen als Teil des territorialen Plans für einen gerechten Übergang auf der Grundlage der nach Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe i der vorliegenden Verordnung erforderlichen Informationen genehmigt wurden. Diese Investitionen sind nur förderfähig, wenn sie für die Umsetzung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang erforderlich sind. Aus dem JTF können auch produktive Investitionen in andere Unternehmen als KMU unterstützt werden, wobei ein Schwerpunkt weiterhin auf KMU liegt. Solche Investitionen sind nur dann förderfähig, wenn sie für die Umsetzung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang erforderlich sind, ihre Unterstützung für die Schaffung von Arbeitsplätzen in dem ermittelten Gebiet notwendig ist und sie nicht zu einer Standortverlagerung im Sinne von Artikel 2 Nummer 27 der Verordnung (EU) 2021/1060 führen. Die Bereitstellung einer solchen Unterstützung erfordert keine Überarbeitung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang, falls diese Überarbeitung ausschließlich mit der Lückenanalyse verbunden wäre. In Bezug auf Investitionen, die zu den in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/795 genannten STEP-Zielen beitragen, werden Lehrstellen und Arbeitsplätze sowie schulische oder berufliche Ausbildungen für neue Kompetenzen beim Auswahlverfahren berücksichtigt. In Bezug auf Vorhaben, denen ein Exzellenzsiegel im Sinne von Artikel 2 Nummer 45 der Verordnung (EU) 2021/1060 verliehen wurde, und Vorhaben, die unmittelbar an einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse beteiligt sind, das von der Kommission gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV unter Berücksichtigung der Mitteilung der Kommission vom 25. November 2021 mit dem Titel „Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt“ als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen wurde, kann die Verwaltungsbehörde beschließen, eine Unterstützung unmittelbar aus dem JTF zu gewähren, sofern diese Vorhaben zu dem in Artikel 2 dieser Verordnung genannten spezifischen Ziel sowie zur Umsetzung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang beitragen.
produktive Investitionen in KMU, einschließlich Kleinstunternehmen und Start-up-Unternehmen, die zur Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung der Wirtschaft führen;
Investitionen in die Gründung neuer Unternehmen, auch durch Gründerzentren und Beratungsdienste, die zu neuen Arbeitsplätzen führen;
Investitionen in Forschungs- und Innovationstätigkeiten, auch durch Hochschulen und in öffentlichen Forschungseinrichtungen, und Förderung des Transfers fortschrittlicher Technologien;
Investitionen in den Einsatz von Technologien sowie in Systeme und Infrastrukturen für erschwingliche saubere Energie, einschließlich Energiespeichertechnologien, und in die Verringerung der Treibhausgasemissionen;
Investitionen in erneuerbare Energie im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates , einschließlich der darin festgelegten Nachhaltigkeitskriterien, und in Energieeffizienz, auch für die Zwecke der Minderung der Energiearmut;
Investitionen in intelligente und nachhaltige lokale Mobilität, einschließlich der Dekarbonisierung des lokalen Verkehrssektors und seiner Infrastruktur sowie der Einrichtung von Ladeinfrastrukturen;
Instandsetzung und Modernisierung von Fernwärmenetzen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fernwärmenetzen und Investitionen in die Wärmeproduktion, sofern die Fernwärmeanlagen ausschließlich durch erneuerbare Energiequellen beliefert werden;
Investitionen in Digitalisierung, digitale Innovationen und digitale Konnektivität;
Investitionen in die Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen, die Wiederherstellung der Wasserqualität und von Flächen, erforderlichenfalls einschließlich grüner Infrastruktur, und Umwidmungsprojekte, wobei das Verursacherprinzip berücksichtigt wird;
Investitionen in die Förderung der Kreislaufwirtschaft, unter anderem durch Abfallvermeidung, -reduzierung, Ressourceneffizienz, Wiederverwendung, Reparatur und Recycling;
Weiterqualifizierung und Umschulung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden;
Unterstützung Arbeitssuchender bei der Arbeitssuche;
aktive Eingliederung von Arbeitssuchenden;
technische Hilfe;
sonstige Tätigkeiten in den Bereichen Bildung und soziale Eingliederung, einschließlich — in hinreichend begründeten Fällen — von Investitionen in die Infrastruktur für Ausbildungszentren sowie Kinderbetreuungs- und Altenpflegeeinrichtungen gemäß den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang gemäß Artikel 11;
Förderung des Zugangs zu erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum;
Unterstützung von Energiespeichersystemen als Beitrag zur Dekarbonisierung der regionalen Wirtschaft und zur Integration erneuerbarer Energien in das Netz.
Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen;
Maßnahmen, die Tätigkeiten nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2019/1020 darstellen und der Verwirklichung der in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii der…
In Artikel 8 Absatz 2 wird der folgende Unterabsatz angefügt: „Aus dem JTF können auch produktive Investitionen in andere Unternehmen als KMU unterstützt…
Auf die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Unterstützung finden die Verordnung (EU) 2021/2116 und die auf der Grundlage der genannten Verordnung erlassenen…
Die finanzielle Unterstützung aufgrund des Kapitels IIa dient der Deckung der Ausgaben für Investitionsvorhaben und für die technische Unterstützung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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