32021R1056 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 7 32021R1056Verordnung(EU) 2021/1056des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang Erwägungsgrund 6Erwägungsgrund 8 Die Mittel aus dem JTF sollten die im Rahmen der Kohäsionspolitik verfügbaren Mittel ergänzen.